Förderverein Buchen
Unterstützen Sie Ihr Krankenhaus
Die Neckar-Odenwald-Kliniken am Standort Buchen brauchen Ihre Solidarität.
Verfolgt man die Debatten über das deutsche Gesundheitswesen, dann geht es dort meistens nur noch um Geld. Für uns stehen hingegen ganz klar die Menschen im Mittelpunkt. Krankenhäuser sind ganz zentrale Bausteine der Daseinsvorsorge.
Und: Gerade die Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig solche wohnortnahen Strukturen sind. Das darf durch niemand in Frage gestellt werden.
Daher ist es besonders wichtig, dass die Bevölkerung zu ihrem Krankenhaus Buchen steht. Am besten durch eine Mitgliedschaft im Förderverein.
Der Förderverein unterstützt die Weiterbildung aller Beschäftigten im Krankenhaus, denn Wissen und Können sind das wertvollste Gut einer Klinik.
Daneben werden auch Anschaffungen finanziert, die allen Patienten den Aufenthalt im Krankenhaus angenehmer gestalten, wenn die öffentlichen Mittel für diese Beschaffung nicht ausreichen.
In den letzten Jahren wurde neben anderem die Ausstattung der Zimmer der Palliativstation und der Geburtshilfe gefördert. Vier neue Familienzimmer und sieben neue Zimmertüren werten die gynäkologische Station deutlich auf. Alle Patienten im Haus profitieren von der Einrichtung des kostenfreien WLANs für alle Stationen im Krankenhaus, mitfinanziert vom Förderverein.
Der Förderverein finanziert seine Aktivitäten nur aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Mitglied kann jeder Interessent werden, der Mindestbeitrag beträgt € 30,- pro Jahr. Mitgliedsbeiträge sind ebenso wie alle Spenden steuerlich abzugsfähig. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie den Förderverein und Ihr Krankenhaus in Buchen.
Ralf Krippner
(1. Vorsitzender)
r.krippner@hk.systems
Martin Ruck
(2. Vorsitzender)
martin.ruck@neckar-odenwald-kliniken.de
Francis Schmitt
(Schatzmeisterin)
francis.schmitt@gmx.de
Sparkasse Neckartal-Odenwald
IBAN: DE70 6745 0048 0007 0437 55
BIC: SOLADES1MOS
Volksbank Franken
IBAN: DE25 6746 1424 0001 2762 04
BIC: GENODE61BUC
Datenschutzerklärung des Fördervereins
(1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß der Vereinssatzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und ggfls. Mobilnetz), sowie E-Mail-Adresse und Geburtsdatum.
Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzgrundrechte sind die gesetzlichen Vertreter des Vereins nach § 26 BGB, der Vorstand und sein/e Vertreter/in; aktuelle Personen sind im Vereinsregister benannt.
Die personenbezogenen Daten werden im EDV-System des Schatzmeisters gespeichert und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
(2) Die Daten der Bankverbindung werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an die Sparkasse Neckartal-Odenwald und die Volksbank Franken weitergeleitet.
(3) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Funktionsträger des Vereins herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern.
(4) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten. Die Beschwerde kann online unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online eingereicht werden. Der Widerspruch erfolgt gegenüber einem der Vereinsvorstände.
(5) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Ausführungen stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. zu Werbezwecken) ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder das Mitglied eingewilligt hat. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
(6) Beim Austritt von Mitgliedern werden alle personenbezogenen Daten gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
Ich bin damit einverstanden, dass meine oben genannten persönlichen Daten zu Vereinszwecken durch den Verein genutzt werden dürfen. Mir ist bekannt, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung der vorbenannten Angaben freiwillig erfolgt und jederzeit durch mich ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.