Der Sozialdienst steht Patienten und deren Angehörigen bei krankheitsbedingten Sorgen und Problemen mit einem umfangreichen Beratungs- und Hilfsangebot zur Verfügung.
Die Mitarbeiter des Sozialdienstes arbeiten eng mit allen Berufsgruppen des Behandlungsteams zusammen. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die jeweilige Station oder direkt durch den Patienten oder seine Angehörigen. Selbstverständlich unterliegt der Sozialdienst der Schweigepflicht.
Zu den Aufgabengebieten des Sozialdienstes gehören:
- Beratung und Hilfe bei persönlichen Problemen und/oder mit der Krankheitsbewältigung
- Vermittlung von Rehabilitationsmaßnahmen
- Information zur und Vermittlung der stationären Weiterversorgung, etwa in Pflegeheimen oder einem Frauenhaus
- Einleitung und Beratung bei gesetzlicher Betreuung, Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Gespräche mit Suchterkrankten und Vermittlung an spezialisierte Fachdienste
- Beratung zur Sozialgesetzgebung (Pflege, Renten, Krankenversicherung, Schwerbehindertengesetz, Sozialhilfe etc.)
- Vermittlung zu weiterführenden Angeboten, beispielsweise Selbsthilfegruppen